Vergnügungsbetriebe Clown Timmy ist ein Einzelunternehmen

                                                                   Geschäftsinhaber :

                          Clown Timmy alias  Tim Schuster

                                                              Büro & Postanschrift :

 Papenburgerstraße : 80, 26810 Westoverledingen Flachsmeer

 

Clown Timmy ist Mitglied in der Gesellschaft der Circusfreunde sowie   im Karnevalsverein Papenburg ( Emsland) !

Wir distanzieren uns von Inhalten jeglicher Art in unserem Gästebuch. Wer mit unserem Namen wirbt ohne uns zu Buchen wird sofort strafrechtlich verfolgt. Unser Unternehmen legt Wert auf erstklassigen Service zu einem fairen Preis !

Verwendetes Bildmaterial
Party Crowd / 4052069 - James Thew [fotolia.com]

Bitte beachten Sie unsere AGB :

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermietungen

Vertragspartner

Der Vertrag besteht zwischen dem Mieter und dem Vermieter, in diesem Fall der Firma Vergnügungsbetriebe Clown Timmy, Inh. Tim Schuster, 26810 Westoverledingen, Papenburgerstrasse 80

 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags ist die Anmietung einer oder mehrerer Attraktionen aus dem Programm von Clown Timmy. Angegeben werden Auf- und Abbau, Adresse der Rechnung, Aktionsort, sowie die Kosten für die Aktion und eventuelle Sonderabsprachen !

 

 Bestimmungsgemäßer Einsatz

Die Geräte dürfen nur für den vorgesehenen Zweck eingesetzt und nicht überlastet werden, was der Mieter bei Aktionen ohne Betreuung garantiert. Änderungen an den Geräten, sowie das Anbringen von Beschriftungen, Schildern oder Aufklebern ist nicht gestattet. Die Beschaffung von eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anmeldungen, [z.B. GEMA o.ä.], für den Betrieb der Geräte oder die Durchführung der Aktionen liegt organisatorisch und kostenmäßig im Verantwortungsbereich des Mieters.

 

Aufbau und Abbau

Zum Be- und Entladen, Auf- und Abbau stellt der Mieter bei Bedarf geeignetes Hilfspersonal zur Verfügung. Dauer und Anzahl der Helfer richten sich nach dem Umfang des Auftrags. Die Haftung für das Hilfspersonal liegt im Verantwortungsbereich des Mieters. Wir benötigen eine ebene, saubere Fläche, z.B. Gras oder Teer, [Kein Schotter, roter Sand oder Tartan.] mit direkter Zufahrt für einen Transporter mit Anhänger mit einer Durchfahrthöhe bis 3,80 m Höhe. Eine Verankerung mit Erdnägeln, kann bei Bedarf erforderlich sein. Der Mieter trägt die Kosten für Wartezeiten, die dem Vermieter durch fehlendes Hilfspersonal oder mangelhafte Platzverhältnisse entstehen. Bei Aktionen mit Betreuung stellt der Mieter für unsere Fahrzeuge kostenlose Parkmöglichkeiten am Aktionsort zur Verfügung. Die Mietgegenstände müssen zum vereinbarten Termin vollständig zur Rücknahme durch den Vermieter bereitstehen. Ist eine Rücknahme nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht oder nur verspätet möglich, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung zusätzlich Miete fordern ( Pauschal pro angefangener Stunde und Aktion 69 € zzgl. Mwst). Unberührt hiervon bleibt die Geltendmachung eines weiteren Schadens, insbesondere eines solchen von entgangenem Gewinn und Schadenersatz aufgrund der Unmöglichkeit einer anderweitigen Vermietung. Eventuelle notwendige Reparaturen, Neubeschaffungen oder Reinigungsarbeiten (von Schäden die während der Vermietung entstanden) werden dem verursachenden Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt.

 

 Betreuung der Attraktionen durch den Vermieter

Das Aufsichtspersonal behält sich vor, Personen, die gegen die Sicherheitsregeln verstoßen, bzw. durch ihr Verhalten ein Sicherheitsrisiko für die übrigen Gäste darstellen, von der weiteren Teilnahme am Aktionsbetrieb auszuschließen. In diesem Fall und bei drohender Gefahr können einzelne Geräte zeitweilig oder dauerhaft außer Betrieb genommen werden. Das Personal des Vermieters erhält pro Tag und Person ein Essen und ein Getränk, ersatzweise werden bei nichterfüllung  Euro 11.60 berechnet. Die Einsatzzeit beträgt maximal die Zeit die im Vertrag angegeben ist inklusive Pausen. 

 

Energiebedarf

Zum Betrieb wird während der gesamten Betriebszeit pro Gerät mindestens ein Stromanschluß je nach Attraktion, 230V / 16A mit Fehlerstromschutzeinrichtung, in maximal 40 m Entfernung zum Aufstellort des jeweiligen Geräts benötigt und vom Mieter bereitgestellt . Es dürfen keine anderen Geräte an diesem Stromkreis angeschlossen werden ! Bei Schäden haftet der Mieter ! Alle anfallende Stromkosten zahlt der MIETER !

 

Haftung

Für Schäden, Zerstörung, Diebstahl und die daraus entstehenden Folge- und Ausfallkosten haftet der Mieter in vollem Umfang. Ebenso für Unfälle die in seinem Verantwortungsbereich entstehen. Er stellt den Vermieter von Schadensersatzleistungen, die sich aus der Benutzung der Geräte oder Teilnahme an den Aktionen ergeben frei. Die Benutzung von Luftkissen und Aktionsgeräten ist nur ohne Schuhwerk zulässig und geschieht, wie die Teilnahme an alle anderen Aktionen, auf eigene Gefahr der jeweiligen Teilnehmer. Sofern der Vermieter die Mietgegenstände bei Rückgabe nicht unmittelbar auf mögliche Schäden hin überprüfen kann, entbindet dies den Mieter nicht von seiner Verpflichtung für Schäden zu haften, die in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind. In diesem Fall erfolgt eine Nachberechnung.  

 

 Ausfall von Geräten

Bei einem nicht durch den Mieter verursachten Ausfall von Geräten oder Teilen davon vor oder während der Veranstaltung bemüht sich der Vermieter im Bereich seiner Möglichkeiten um eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung. Schadenersatzleistungen werden hiermit jedoch ausdrücklich ausgeschlossen, sofern der Ausfall nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen ist. Die Höhe eines möglichen Schadenersatzes ist maximal der Mietpreis für die betreffende Aktion, bzw. das betreffende Gerät. Bei einem Ausfall während der Veranstaltung ist der Vermieter unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen. [ggf. Nachricht auf Anrufbeantworter/Mailbox hinterlassen.]

 

 Verbindlichkeit, Storno

Buchungen werden bei Annahme durch den Vermieter und Erstellen einer Auftragsbestätigung für beide Seiten bindend. Bei Terminänderungen bis 30 Tage vor der Veranstaltung [ Absagen oder Verschieben ] durch den Mieter trägt dieser die dem Vermieter entstehenden Kosten, jedoch mindestens 70 % des vereinbarten Mietpreises . Bei kurzfristigen Änderungen [ weniger als 14 Tage vor dem ursprünglich gebuchten Veranstaltungstermin ] werden 100% des vereinbarten Mietpreises berechnet. 

 

 Wetterrisiko

Das Wetterrisiko trägt in jedem Fall der Mieter. Bei Sturm, Regen, Gewitter, Hagel , Unwetter wird der Spielbetrieb (ausser bei Indoorveranstaltungen) sofort  eingestellt .

 

Zahlung

Der Rechnungsendbetrag ist zahlbar ohne Abzug bei Anlieferung. Außer es bestehen im Vertrag andere Absprache !

Alle angegebenen Preise sind Netto Preise und zzgl. gesetzlicher Mwst ! Laut §12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d USTG sowie § 30 UStDV sind wir ab sofort verpflichtet bei Künstlerauftritten einen MWST Satz  von 19 % zu nehmen. Bei dem Verleih von Hüpfburgen einen MWSt Satz von 19 % !!!!

 

Gültigkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Aktionsgeräten oder Künstlern gelten, jeweils in der neuesten Fassung, für alle Geschäftsbeziehungen als vereinbart, sofern keine weiteren schriftlichen Verträge bestehen, die diese in einzelnen Punkten oder insgesamt ersetzen oder ergänzen. Für alle in bestehenden Verträgen nicht aufgeführten Vereinbarungen erlangen die entspr. Punkte dieser AGB Gültigkeit. Der Vermieter widerspricht hiermit ausdrücklich allen anders lautenden Bedingungen des Mieters

 

 Wirksamkeit

Sollten einzelne Teile dieser AGB im Einzelfall unwirksam oder nicht anwendbar sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der Übrigen.

 

Erfüllungsort

 

Als Erfüllungsort gilt D – 26810 Westoverledingen Gerichtsstand Amtsgericht Leer Ostfriesland


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